Jürgen  Beineke
 


Homepage eines zornigen Bürgers


DIE DEUTSCHE MITTÄTERSCHAFT am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak

Die Rolle Deutschlands im Irak-Krieg
vorgetragen in der Projektgruppe IV beim Hearing in Berlin zum 19. Juni 2004


Auf dieser Homepage am 01.11.2020 veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des isw – Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung e.V.




Claus Schreer*

1. Die Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen den Irak

"Deutschland wird sich nicht am Krieg gegen den Irak beteiligen", mit dieser Lüge hatte es Bundeskanzler Gerhard Schröder im September 2002 gerade noch einmal geschafft, die Bundestagswahlen zu gewinnen. Seine Anhänger feierten ihn als "Friedenskanzler".

Doch im krassen Gegensatz zur öffentlich verkündeten Kriegsablehnung stand von Anfang an die praktische Unterstützung, die die Bundesregierung den USA und Großbritannien bei der Vorbereitung und der reibungslosen Durchführung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen den Irak gewährte.

Erstens als zentrale logistische Drehscheibe für die US-Kriegsmaschinerie, für die Truppen- und Kriegswaffentransporte in die Golfregion. Wohl wissend, dass die Vorbereitung und die Führung eines Angriffskrieges vom Grundgesetz (Artikel 26) verboten und ein Straftatbestand (§§ 80, 80a StGB) ist, wurde die Nutzung von Flughäfen und Militärstützpunkten erlaubt, wurden Überflugrechte für die US-amerikanischen und britischen Bombenflugzeuge erteilt.

Zweitens mit Unterstützungsleistungen der Bundeswehr, insbesondere durch die deutschen Besatzungen in den fliegenden Feuerleitstellen, den AWACS-Maschinen, mit den Fuchs-Spürpanzern in Kuwait, dem Geleitschutz für US-Kriegstransporte durch die Bundesmarine und mit Tausenden Bundeswehrsoldaten, die zur Bewachung amerikanischer Militäreinrichtungen abgestellt wurden.

Deutschland: logistische Drehscheibe für den Krieg

Beim NATO-Gipfel am 21./22. November 2002 in Prag garantierte Bundeskanzler Schröder den USA noch einmal ausdrücklich die uneingeschränkte Nutzung ihrer Militärbasen und volle Bewegungsfreiheit. Begründete wurden diese Zusicherungen mit Bündnisverpflichtungen, die von Deutschland – ungeachtet aller Meinungsverschiedenheiten – auf jeden Fall eingehalten werden. Die USA erhielten also ganz offiziell grünes Licht, obwohl der Bundesregierung bekannt war, dass der US-amerikanische Kongress dem US-Präsidenten die Kriegsermächtigung – auch ohne UN-Mandat – erteilt hatte.

Anfang Februar 2003 behauptete der Bundeskanzler zwar immer noch: "Eine direkte oder indirekte Beteiligung an einem Krieg wird es nicht geben", gleichzeitig garantierte er jedoch den Aggressoren uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für ihre Angriffshandlungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik. In einem 'Stern'-Interview wurde ihm die Frage gestellt: "Welche Konsequenzen hätte es für die deutsche Unterstützung, wenn die USA den Irak ohne UN-Mandat angriffen?". Schröder: "Die gegenwärtige Lage lässt keinen Raum für Spekulationen. Nur so viel: Es geht hier nicht um Juristerei, sondern um eine politische Entscheidung. Ich habe immer erklärt, dass wir die Bewegungsfreiheit unserer Verbündeten nicht einschränken werden. Das bezieht sich auf die USA ebenso wie auf Großbritannien." (Stern, 8/2003 vom 12.2.03)

Am 17. Februar 2002 stimmte die Bundesregierung auf einer Sondertagung der EU-Regierungschefs einer gemeinsamen Erklärung zu, in der der Krieg "als letztes Mittel" gebilligt wurde. Der "Krieg" sei zwar "nicht unvermeidlich", erklärte der Europäische Rat in seinem Beschluss, "die Inspektionen können jedoch nicht unbegrenzt fortgesetzt werden."

Die US-Militärstützpunkte in Deutschland waren ganz wesentlicher Bestandteil der militärischen Infrastruktur bei der Kriegführung gegen den Irak. Von den über 70.000 in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten erhielten im Februar und März Tausende den Marschbefehl in Richtung Golf. Wichtiges Kriegsmaterial, aber auch die 1. Panzerdivision der US-Army wurden z.B. über Vielseck (Bayern) und vor allem aus US-Kasernen aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz nach Bremerhaven transportiert und dort verschifft. Ebenso die 1. Panderdivision der Briten, die hier stationiert ist. Aus dem Militärstützpunkt Wiesbaden folgte die 1. Division samt einem Versorgungskommando. Ein großer Teil des V. Korps, das 40.000 Soldaten umfasst und sein Hauptquartier in Heidelberg hat, wurde zum Aufbau der Nordfront in die Golfregion geschickt. Aus Mannheim wurde z.B. eine Hubschrauberstaffel und eine Feldjägerbrigade nach Kuwait befehligt.

Die US-Airbase Ramstein ist der größte Stützpunkt der US-Luftwaffe außerhalb den USA. Von hier aus wurde schon die Luftversorgung der Soldaten für die Kriege auf dem Balkan und in Afghanistan organisiert. Die 86. Airlift Wing (AW) Germany hat laut Brigadegeneral Erwin F. Lessel die Aufgabe "Luftbrücken zu bauen für den Transport von Menschen und Material, Hilfs- und Nachschubgüter aus der Luft abzuwerfen und Soldaten im Notfall zu evakuieren". Ramstein ist der größte Umschlagplatz der US-Luftwaffe in Europa und damit die zentrale Drehscheibe für den Krieg. Hier landeten und starteten die dickbäuchigen C-130 HERCULES und die gigantischen C-5 GALAXY. US-Logistiker, Ladeexperten und Piloten sorgten dafür, dass das aus den USA eingeflogene Kriegsgerät umgeladen und zu den Truppen am Golf ausgeflogen wurde. Auch Kriegsverbündete wie Großbritannien konnten diese US-Airbase für ihre Einsätze benutzen. Ganz in der Nähe befinden sich das US-Militärkrankenhaus Landstuhl und der Militärstützpunkt Baumholder, wo 8.000 US-Soldaten stationiert sind. Diese Base diente ebenfalls – wie schon im Afghanistan-Krieg – als Luftbrücke ins Kriegsgebiet.

Weiterhin spielt die US-Airbase Spangdahlem in der Eifel eine wichtige militärische Rolle. Der Standort soll bis 2005 so ausgebaut werden, dass er die Rhein-Main-Airbase ersetzen kann. In Spangdahlem gibt es bereits 92 Flugzeugbunker und 70 Munitionsbunker. Von hier aus startet auch der berüchtigte Tarnkappenbomber F-117-A. Im Oktober 2002 meldete die Presse: "Die USA haben vier Tarnkappenbomber vom Typ Night Hawk von New Mexico auf den Stützpunkt Spangdahlem (Rheinland-Pfalz) verlegt. Derzeit werden nach Air Force-Angabe Starts und Landungen geübt. Die Bomber (Stückpreis: 100 Millionen US-Dollar) hatten im Golfkrieg 1991 mit ihren lasergesteuerten Raketen 40 Prozent aller Ziele im Irak getroffen." (Bild-Zeitung, 16.10.2002) Auf dem Militärflughafen sind 5.000 Soldaten stationiert, mit drei Kampfschwadronen und einer Kontrollschwadron. Das hier stationierte 52. Jagdgeschwader der US-Army wurde zu Beginn des Jahres 2003 in die Golfregion verlegt.

Maßgeblich beteiligt am Truppentransport in die Golfregion war auch die Rhein-Main-Airbase in Frankfurt, die zweite große Drehscheibe der US-Airforce. Hier sind die mächtigen Tankflugzeuge KC-135 Stratotanker stationiert, die Kampfjets und Transportflugzeuge in der Luft betanken. Hier starteten pausenlos Maschinen direkt an die Kriegsfront – beladen mit Bomben, Kriegsgerät und Soldaten. Auf dem Rückflug brachten sie verwundete Soldaten zurück, die in Wiesbaden oder Landstuhl in US-Krankenhäusern behandelt wurden.

Die Bundesregierung hatte den Aggressorstaaten pauschale Überflugrechte über deutsches Territorium gewährt. Ebenso wie in Ramstein, konnten auf der Airbase Frankfurt amerikanische Militärtransporter (Galaxy und Globemaster) ihren Zwischenstopp auf dem Weg in die Kriegsregion einlegen. Überflogen wurde die Bundesrepublik, wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums in Berlin bestätigte, auch von den aus Großbritannien kommenden US-Bombern des Typs B-52, die auf diese Weise den Irak auf direktem Wege anfliegen und dort ihre Tod und Verwüstung bringende Last abwerfen konnten. Die amerikanischen und britischen Flugzeuge wurden nach den Angaben des Sprechers wie Zivilmaschinen über den deutschen Luftraum "durchkoordiniert".

Seit Anfang Februar 2003 wurden ganze Divisionen, Corps und andere Bataillone von den verschiedenen Militärbasen in Deutschland, wie Ansbach, Gießen-Friedberg, Bad Kreuznach, Bamberg, Darmstadt, Büdingen, Hanau, Illesheim, Kitzingen, Schweinfurt, usw. an den Golf verlagert.

Grafenwöhr (Oberpfalz), der größte US-Truppenübungsplatz in Europa, diente bereits beim Golfkrieg 1991 als wichtigstes US-Trainingslager. Anfang des Jahres fand dort als direkte Kriegsvorbereitung das virtuelle Manöver "Victory Scrimmage" statt: 1.000 US-Offiziere übten einen Computer-simulierten Angriff auf den Irak. Zusätzlich wurde auf dem riesigen Gelände ein Hightech-Manöver durchgeführt. Tausende US-Ranger und Marines wurden hier trainiert und dann in den Irak verschickt. Für die Vorbereitungen auf den Häuserkampf wurden zivile Statisten aus Grafenwöhr angeheuert.

Über den Ausgang Vielseck wurden hunderte von Kettenfahrzeugen, schweres Kriegsgerät, LKW und Bulldozer sowie Waffen und Munition aus dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr an die Irak-Front verladen.

Demnächst sollen in Grafenwöhr alle in Deutschland befindlichen US-Spezialeinheiten zu einer weltweit agierenden "Schnellen Eingreiftruppe" zusammengelegt werden. Der 21.000 Hektar große Truppenübungsplatz soll für rund 3.000 zusätzliche US-Soldaten und 5.500 Familienangehörige ausgebaut werden. Für den Ausbau der neuen Infrastruktur auf dem Militärgelände hat das Pentagon 650 Millionen Euro vorgesehen.

In Geilenkirchen befindet sich die AWACS-Base. Sie ist seit 1982 die Kommandozentrale der NATO-AWACS-Maschinen, die im Irak-Krieg zum Einsatz kamen. An diesem Standort, in der Nähe von Aachen, sind 3.000 Soldaten und Zivilangestellte untergebracht. Die AWACS-Aufklärungsflugzeuge werden zur "Kommunikationsunterstützung bei Luftoperationen" und zur "Luftunterstützung für Bodentruppen" – überwiegend für die US-amerikanische Kriegsführung – eingesetzt.

Eine der bedeutendsten US-Militäreinrichtungen in Europa ist das EUCOM in Stuttgart-Vaihingen. Ein "virtueller Feldherrnhügel für die halbe Welt", wie die 'taz' titelte (13.1.2003). Das EUCOM (European Command), die europäische Kommandozentrale der US-Streitkräfte in Europa, ist keine NATO-Einrichtung, sondern untersteht direkt dem Pentagon und dem amerikanischen Präsidenten. Das EUCOM ist nicht nur zuständig für ganz Europa, sondern auch für Afrika, Russland, die ehemaligen Sowjetrepubliken in Zentralasien sowie für Israel, Syrien und Libanon. Alle US-Militäroperationen in diesen Ländern werden nicht etwa in den Vereinigten Staaten, sondern von Stuttgart aus koordiniert. Das EUCOM ist zugleich die Kommandozentrale für den (Erst-) Einsatz der in Europa und Deutschland stationierten US-amerikanischen Atomwaffen. Etwa 1.200 Offiziere aller Waffengattungen arbeiten dort. Vom EUCOM wurde die Bombardierung Libyens (1986), des Irak (1991) und Jugoslawiens (1999) befehligt, ebenso wie die Operation "Northern Watch", die Kontrollflüge und Bombardements im Norden und Süden des Irak. (Diese beiden Flugverbotszonen waren eigenmächtig – ohne Mandat der UNO – von den USA, Großbritannien und Frankreich 1991 gegen den Irak verhängt worden).

"Deutschland bleibt wichtigster US-Standort", titelte die Süddeutsche Zeitung am 27. November 2003. Nach den Plänen der US-Regierung sollen 80 Prozent der 70.000 US-Soldaten weiterhin in Deutschland stationiert bleiben. "Ausschlaggebend für die Entscheidung Washingtons" sei gewesen, dass "die in in Deutschland stationierten Einheiten fast ausnahmslos im Irak eingesetzt" werden und die Truppen und ihre Familien keinen zusätzlichen Belastungen ausgesetzt werden sollen. "Deutschland habe sich als zuverlässiger Bündnispartner erwiesen. Berlin habe keine Überflugrechte verweigert, die Standorte nicht reglementiert und die Kasernen zusätzlich bewacht", zitiert die SZ das Weiße Haus.

Die direkte und indirekte Beteiligung der Bundeswehr am Krieg

Militärhilfe für die Türkei

Die Bundesregierung hat einem Beschluss der NATO zur militärischen Unterstützung der Türkei zugestimmt, der – so die offizielle Begründung – die Türkei vor einem drohenden Angriff des Irak schützen sollte und als Beistandsverpflichtung nach Art. V des NATO-Vertrages deklariert wurde.

Die Türkei war jedoch vom Irak in keiner Weise bedroht, sondern: Erklärte Absicht der türkischen Regierung war es von Anfang an, gemeinsam mit den US-Streitkräften in die kurdischen Gebiete des Nord-Irak einzumarschieren. Gleichzeitig war die Türkei von der US-Regierung als Aufmarschgebiet für 60.000 US-Soldaten und als Versorgungsbasis für die US-Truppen vorgesehen, die den Irak vom Norden her angreifen sollten. Diese Planung scheiterte schließlich am Mehrheitsvotum der Abgeordneten im türkischen Parlament. Die USArmee erhielt jedoch die Erlaubnis, den türkischen Luftraum für den Einsatz von Marschflugkörpern gegen den Irak zu nutzen. Damit war die Türkei eingebunden in die Kriegsoperationen der USAggressoren.

Die Bundesregierung hatte die Entsendung von ABC-Spezialeinheiten der Bundeswehr, die Lieferung von Patriot-Luftabwehrraketen und die deutsche Beteiligung an den AWACS-Einsätzen an der Grenze zwischen der Türkei und dem Irak zugesagt. Ohne großes Aufsehen wurden die Patriot-Raketen – aus kosmetischen Gründen über die Niederlande – in die Türkei verschifft.

AWACS-Einsätze

Die NATO-AWACS-"Aufklärungsflugzeuge", deren Besatzung zu einem Drittel von der Bundeswehr gestellt werden, sind – anders, als der Name sagt – fliegende Gefechtsstände! Im Radius von 400 km ermöglichen sie eine genaue Zielplanung für elektronisch gesteuerte Waffensysteme. Sie können sowohl zur Abwehr feindlicher Flugkörper, aber ebenso für die Zielsteuerung eigener Raketenangriffe genutzt werden.

Die AWACS-Einsätze führten zu einem parlamentarischen Scheingefecht. Die FDP forderte eine Entscheidung des Bundestages – nicht etwa, um eine Beteiligung der Bundeswehr zu verhindern, sondern ausdrücklich, um eine Bundestagszustimmung durchzusetzen, die mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP auf jeden Fall sicher war.

Das AWACS-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 verlangt für den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des Bündnisgebiets die vorherige Zustimmung des Bundestages. Die Bundesregierung behauptete jedoch, dass die AWACS-Flüge an der irakisch-türkischen Grenze nichts mit dem bevorstehenden amerikanisch-britischen Angriffskrieg zu tun hätten, sondern lediglich dem Schutz eines NATO-Bündnispartners dienen würden. Die 'Frankfurter Allgemeine Zeitung' gab dazu den bissigen Kommentar: "Dass Fernaufklärer, die hart an der irakischen Grenze entlang fliegen, ihre Antennen nur auf den Boden unter sich richten, wird wohl niemand annehmen." (FAZ, 18.3.2003)

Fuchs-Spürpanzer

Kriegsunterstützung waren auch die in Kuwait stationierten ABC-Abwehrkräfte der Bundeswehr mit ihren sechs Fuchs-Spürpanzern. Sie wurden trotz der von den USA offen verkündeten Angriffspläne nicht aus Kuwait abgezogen, sondern zu Beginn des Krieges um weitere 100 Bundeswehrsoldaten verstärkt.

Bundesmarine

Ebenfalls beteiligt am Krieg war die Bundesmarine am Horn von Afrika. Sie gaben den US-amerikanischen Seetransportern Geleitschutz auf dem Weg in den persischen Golf.

Der ARD-Weltspiegel begleitete die Fregatte der deutschen Marine "Mecklenburg-Vorpommern" bei ihrem Einsatz im Rahmen von "Enduring Freedom" am südlichen Ausgang des Roten Meeres. Am 9. März 2003 berichtete das ARD-Team über den deutschen Geleitschutz für das Transportschiff "Gordon" der US-Navy. Bei der "Gordon" handelt es sich nach Informationen der FAS (Federation of American Scientists) um ein ca. 290 Meter langes Roll-on/Roll-off-Transportschiff, das u.a. 58 Panzer und über 900 Lastwagen sowie Ausrüstung zur Unterstützung von Kampfaufträgen transportieren kann. Damit ist die "Gordon" eines von 19 sog. LMSR (large, medium-speed, roll-on/ roll-off ships) die nach den Erfahrungen des vorausgegangenen Golfkrieges (1991) zur Verbesserung der Seetransportkapazität um- oder neu gebaut wurden und selbst unbewaffnet sind. Der militärische Geleitschutz für unbewaffnete Kriegstransportschiffe wie die "Gordon" dürfte für die US-Navy eine höchst willkommene Unterstützung gewesen sein und die Eskorte durch die "Mecklenburg-Vorpommern" war mit Sicherheit nicht die einzige.

Auf der Homepage des ARD-Weltspiegels heißt es: "Die Kriegsschiffe des internationalen Verbandes im Seegebiet vor dem Horn von Afrika werden in den letzten Wochen immer mehr für solche Geleite eingesetzt. Die Wasserstraße gehört zu den am dichtesten befahrenen der Welt. Durch sie läuft ein großer Teil des Nachschubes für den Aufmarsch gegen den Irak. Die Grenzen zwischen dem Anti-Terroreinsatz und dem Aufmarsch gegen den Irak sind jedenfalls in der Vorbereitungsphase fließender geworden." So hatten die USA z.B. im März als verstärkten Begleitschutz für ihre Kriegsschiffe auf dem Weg zum Golf Raketen-Schnellboote der Bundeswehr für das Mittelmeer angefordert. Promt sagte die Bundesregierung zu, einen solchen Einsatz zu prüfen. (vgl. HB, 31.3.03)

Wacheschieben für die US-Armee

Kurz vor dem Krieg übernahm die Bundeswehr die Bewachung von 62 US-Kasernen (laut Bundesverteidigungsministerium. HB, 31.3.2003) und anderen Militäreinrichtungen der USA auf deutschem Boden. Die dafür eingesetzten ca. 3.700 Bundeswehrsoldaten waren – obwohl nicht im direkten Kriegseinsatz – eine willkommene Entlastungsaktion für die US-Truppen. Die dadurch in Deutschland nicht benötigten GIs konnten jetzt an die Front im Irak verlegt werden.


2. Völkerrechts- und Verfassungsbruch durch die Bundesregierung

Die Bundesregierung hat mit ihren Unterstützungsleistungen für die US-amerikanischen und britischen Truppen im Krieg gegen den Irak die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland gleich mehrfach gebrochen. Der Krieg gegen den Irak, den die USA gemeinsam mit Großbritannien geführt haben, ist der klassische Fall eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges. "Völkerrechtswidrig handelt danach aber nicht nur der Aggressor selbst, sondern auch derjenige Staat, der einem Aggressor hilft, etwa indem er auf seinem Hoheitsgebiet dessen kriegsrelevante Aktionen duldet oder gar unterstützt." (Dieter Deiseroth, a.a.O.)

1. Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Ginge es nach Recht und Gesetz, müssten diejenigen, die einen Angriffskrieg vorbereiten, also strafrechtlich verfolgt werden. Paragraph 80 des Strafgesetzbuches lautet: "Wer einen Angriffskrieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft." Das Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges schließt naturgemäß die Führung eines Angriffskrieges selbst und die Beteiligung daran ein.

2. Im "Zwei plus Vier"-Vertrag (vom 12.9.1990), mit dem die Siegermächte über Hitler-Deutschland der Vereinigung der beiden deutschen Staaten zugestimmt haben, steht in Artikel 2 die völkerrechtliche Verpflichtung: "Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird."

3. Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Verfassung gleichzeitig an die Normen des Völkerrechts gebunden, also an das nach der UN-Charta verbindliche Verbot der Anwendung von Gewalt gegen einen anderen Staat. Artikel 25 des Grundgesetzes lautet: "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes". Eine völkerrechtswidrige "Aggression" ist nach der am 14. Dezember 1974 beinahe einstimmig beschlossenen Resolution der UN-Generalversammlung die Erstanwendung von Waffengewalt durch einen Staat gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit eines anderen Staates. Eine Aggressionshandlung ist (wie in Art. 3 der Resolution 1/3314 festgelegt ist) auch die "Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen". Artikel 25 des Grundgesetzes verbietet somit auch jede indirekte Beteiligung, etwa logistische oder finanzielle Unterstützung eines Aggressors gegen einen Drittstaat.

4. Das Verbot der Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges gilt insbesondere für die Bundeswehr, deren Aufgabe nach dem Grundgesetz ausschließlich die Landesverteidigung ist. Eindeutig steht in Art. 87a, Abs. 1 des Grundgesetzes: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Und nach Art. 115a, Abs. 1 des Grundgesetzes liegt der "Verteidigungsfall" vor, wenn "das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird, oder ein solcher Angriff unmittelbar droht". Auch der nach Art. 87a, Abs.2, 3 und 4 "zulässige" Einsatz der Bundeswehr im Inneren ist an den "Verteidigungsfall" bzw. an eine "drohende Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung" gekoppelt.

Um eine Grundgesetzänderung zu umgehen, was mit Sicherheit eine wohl nicht erwünschte öffentliche Debatte auslösen würde und äußerst riskant wäre, beruft sich die Bundesregierung heute (beispielsweise in den neuen 'Verteidigungspolitischen Richtlinien', Ziffer 5) auf ein höchst umstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Das Gericht hatte am 12. Juli 1994 – unter Hinweis auf Artikel 24, Abs. 2 des Grundgesetzes – die AWACS-, Adria- und Somalia-Einsätze der Bundeswehr gebilligt.

Artikel 24, Abs. 2 GG lautet: "Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern". Das Bundesverfassungsgericht bewertete damals Militärbündnisse wie die NATO als "System kollektiver Sicherheit" und Kriegseinsätze, die der UN-Charta und selbst dem NATO-Vertrag widersprechen, als Maßnahmen "zur Wahrung des Friedens". Das Gericht interpretierte den Artikel als Ermächtigungsgrundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr – obwohl darin die "Streitkräfte" und eine "ausdrückliche Zulassung" ihres Einsatzes mit keinem Wort erwähnt sind. Dies ist aber nach Artikel 87a des Grundgesetzes explizit vorgeschrieben: "Außer zur Verteidigung dürfen Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt." (Art. 87a, GG)

Die angeblichen Bündnisverpflichtungen Deutschlands

Selbst der NATO-Vertrag verbietet jeden Aggressionskrieg. Ein NATO-Staat, der eine Aggression plant und ausführt, verstößt nicht nur gegen die UN-Charta, sondern zugleich auch gegen Artikel 1 des "Nordatlantikvertrags". Darin haben sich alle NATO-Staaten verpflichtet, "in Übereinstimmung mit der Satzung der Vereinten Nationen jeden internationalen Streitfall, an dem sie beteiligt sind, auf friedlichem Wege so zu regeln, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden und sich in ihren internationalen Beziehungen jeder Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung zu enthalten, die mit den Zielen der Vereinten Nationen nicht vereinbar ist."

"Das heißt, ein nach Art. 51 der UN-Charta nicht gerechtfertigter "Präventivkrieg" kann auch niemals einen "NATO-Bündnisfall" nach Art. 5 des NATO-Vertrages auslösen und rechtfertigen. Was gegen die UN-Charta verstößt, kann und darf die NATO nicht beschließen und durchführen, auch nicht auf Wunsch oder auf Druck einer verbündeten Regierung. Ein Angriffskrieg wird nicht durch die Ausrufung des NATO-Bündnisfalles zum Verteidigungskrieg." (Dieter Deiseroth, a.a.O.)

Auch Artikel 5 des NATO-Vertrages regelt die Beistandspflicht nur für den Verteidigungsfall. Er verpflichtet die Mitgliedsstaaten zum militärischen Beistand "im Falle eines bewaffneten Angriffs" gegen eine oder mehrere Vertragsparteien. Diese Voraussetzung für den "Bündnisfall" lag weder für den Afghanistan-Krieg noch im Falle des Irak vor.

Artikel 5 des NATO-Vertrags

"Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leisten."

Das NATO-TRUPPEN-STATUT

Nach der Neufassung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppen-Statut von 1994 (ZA-NTS 1994) – als Folge der Aufhebung des Besatzungsregimes für Deutschland – brauchen die im Bundesgebiet stationierten US-Streitkräfte grundsätzlich jeweils die Genehmigung durch die deutsche Bundesregierung, wenn sie mit Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen in die Bundesrepublik "einreisen oder sich in und über dem Bundesgebiet bewegen" wollen (Art. 57 Abs. 1 Satz 1 ZA-NTS 1994).

Lediglich Militärtransporte und Truppenbewegungen von NATO-Kontingenten mit Aufgaben im Rahmen und im Auftrag der NATO "gelten als genehmigt". Das gleiche gilt für die in Deutschland gelegenen US-Stützpunkte. In diesen Liegenschaften dürfen die US-Streitkräfte nach Art. 53 Abs 1 ZA-NTS "die zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen". Nach Abs. 2 der Vorschrift gilt dies "entsprechend für Maßnahmen im Luftraum über den Liegenschaften".

Bundestagsgutachten: Souverän in vollem Umfang

Im Fall eines Alleingangs gegen den Irak sind die USA nicht berechtigt, ihre Militärbasen in Deutschland sowie den deutschen Luftraum ohne ausdrückliche Genehmigung der Bundesregierung zu nutzen. Zu diesem Ergebnis kam ein bereits am 18. Dezember 2002 abgeschlossenes Gutachten von RD Kramer, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages.

" ... Durch den 'Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland' vom 12.9.1990 (Zwei-plus-Vier-Vertrag) wurde nicht nur die deutsche Wiedervereinigung ermöglicht, sondern auch das Besatzungsrecht vollständig abgelöst und damit die deutsche Souveränität in vollem Umfange wieder hergestellt. Ausdruck dieser Souveränität war u.a. die am 29.3.1998 in Kraft getretene Änderung des Zusatzabkommens zum Truppenstatut, nach der 'Manöver und andere Übungen im Luftraum der Bundesrepublik' nunmehr der Zustimmung deutscher militärischer Behörden unterliegen bzw. internationalen Gepflogenheiten folgend, im Verkehrsrecht der ausländischen Streitkräfte das Erfordernis der Genehmigung der Bundesregierung beim Überschreiten der nationalen Grenzen eingeführt wurde."

Truppen der Vertragsparteien sind "... vorbehaltlich der Genehmigung der Bundesregierung berechtigt, mit Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen in die Bundesrepublik einzureisen oder sich in und über dem Bundesgebiet zu bewegen."

"Fazit: NATO-Truppenstatut sowie Zusatzabkommen zum Truppenstatut sind im Zusammenhang mit dem Nordatlantikvertrag zu berücksichtigen. Liegen die Voraussetzungen des Bündnisfalls, wie bei einer präventiven militärischen Maßnahme, nicht vor, kann aus dem Truppenstatut sowie dem Zusatzabkommen für die Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika keine Berechtigung folgen, eigenständig präventive Angriffshandlungen über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Eine derartige Berechtigung kann sich auch für das in Artikel 57 Abs. 1 Zusatzabkommen enthaltene Verkehrsrecht der ausländischen Streitkräfte bei einer Sinn und Zweck des Zusatzabkommens entsprechenden Auslegung nicht ergeben." (Der volle Wortlaut des Gutachtens in: junge welt, 1./2.12.2003. www.jungewelt.de)

Nachdem der Krieg gegen den Irak eine rein US-nationale Entscheidung war – nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch ein Verstoß gegen den NATO-Vertrag – gab es keinerlei Beistandsverpflichtung, weder für die eigenen militärischen Unterstützungsleistungen, weder für die Duldung der Nutzung der militärischen Infrastruktur in Deutschland, noch für die Genehmigung von Militärtransporten und von Überflugrechten. Im Gegenteil: Die Bundesregierung hätte all das untersagen und jede eigene Hilfsleistung verweigern müssen.


3. Der Irak-Krieg und das Verhältnis Deutschland/EU zu den USA: Politakrobatik zwischen Komplizenschaft und Konkurrenz

Die Ablehnung des Irakkrieges durch die Bundesregierung sowie der Regierungen Frankreichs und Russlands war (wie aus den vorangegangenen Abschnitten bereits deutlich wird) keine Antikriegsposition. Die angebliche Kriegsgegnerschaft war keine Ablehnung militärischer Gewalt, von Krieg als Mittel der Politik. Sie richtete sich in erster Linie gegen den Alleingang der USA. Die Auseinandersetzungen zwischen der Bush-Administration und dem politischen Führungspersonal in Paris und Berlin über den Irak-Kurs waren keine Kontroverse zwischen bellizistischen "Bush-Kriegern" und einer europäischen "Achse des Friedens", sondern der erstmals offen ausgetragene Konflikt darüber, wie die "Schlachtordnung" der verschiedenen imperialistischen Mächte bei der militärischen Absicherung der kapitalistischen Globalisierung künftig aussehen soll.

Die eigenmächtigen Weltordnungskriege der USA, im aktuellen Fall die militärische Durchsetzung amerikanischer Vorherrschaftsansprüche in der ölreichen Golfregion, werden von den konkurrierenden Großmächten zunehmend als geschäftsschädigend angesehen. Nachdem die US-Regierung praktisch das gesamte Konstrukt von Abstimmung, Interessenausgleich und Machtbalance zugunsten eines unumschränkten Führungsanspruchs niedergerissen oder aufgekündigt hatte, versuchten Paris und Berlin im Vorfeld des Irak-Krieges, der Hegemonialmacht Grenzen zu setzen.

Auf der weltpolitischen Bühne präsentiert sich die Bundesregierung – gemeinsam mit Frankreich – als Verfechterin des Gewaltmonopols der Vereinten Nationen und einer multipolaren Weltordnung. Europa – so die Botschaft – sei so etwas wie das zivilisatorische Gegengewicht zu der aggressiven und imperialen US-Politik.

Die imperialistischen Staaten Europas legen Wert darauf, dass bei ordnungspolitischen Entscheidungen wie im Falle des Irak, ihre eigenen Interessen berücksichtigt werden. Wenn sie von der internationalen Gemeinschaft reden, dann meinen sie aber nicht die 191 Mitgliedsstaaten der Verein ten Nationen und nicht einmal den Weltsicherheitsrat, sondern den Club der reichen und mächtigen Staaten, vor allem die USA und Europa.

Beim NATO-Krieg gegen Jugoslawien 1999 hat auch die Bundesregierung keinerlei Wert auf eine Entscheidung des Weltsicherheitsrates oder auf ein UN-Mandat gelegt. Die NATO hat sich selbst das Mandat zum Krieg erteilt. Der Sicherheitsrat wurde gar nicht erst in Anspruch genommen. Die UNO war für die Bundesregierung damals genauso "irrelevant" wie sie es heute für die US-Regierung ist. Als es im Bundestag um die Zustimmung für den NATO-Angriffskrieg und die Bombardierung Belgrads ging, erklärte Bundeskanzler Schröder: "Heute müssen wir erkennen, dass die intensiven Bemühungen (mit Milosevic) zu einer Verhandlungslösung zu kommen, erfolglos waren".

"Verhandlungslösung"? Es gab nichts zu verhandeln. Die NATO hatte damals in Rambouillet ein Ultimatum gestellt: Jugoslawien sollte dem Einmarsch von NATO-Truppen zustimmen und ein Besatzungsstatut unterschreiben, oder es gäbe Krieg! Schröder erklärte im Bundestag: Weil Milosevic dem Rambouillet-Diktat und einer NATO-Besatzung eines Teils von Jugoslawien nicht zugestimmt habe, "war es richtig, die Bemühungen um eine politische Lösung mit einer glaubwürdigen Drohung zu verbinden", und diese "militärische Drohung uneingeschränkt wahr zu machen. ... Auch mir wäre ein neues, mit einer klaren Ermächtigung versehenes UNO-Mandat lieber gewesen. Dass es dieses Mandat nicht gibt, lag aber nicht an den NATO-Mitgliedern. Gerade mit Rücksicht auf Russland und gerade mit Rücksicht auf die Stellung der Vereinten Nationen war es richtig, die NATO-Entscheidungen nicht von einer weiteren Sicherheitsratsresolution abhängig zu machen." (Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 13/248, 16.10.1998). Die gleichen Lügen von "erfolglosen Bemühungen" um eine Lösung des Irak-Konfliks hat diesmal die US-Regierung aufgetischt. So dreist wie Schröder – die Selbstermächtigung zum Krieg mit Rücksichtnahme auf die Vereinten Nationen zu rechtfertigen –, so dreist war nicht einmal George W. Bush.

Die EU – Instrument deutscher Großmachtambitionen

Während führende Repräsentanten der US-Regierung die Haltung der Bundesregierung zum Irak-Krieg als Wahlkampfmanöver geißelten, wurden die Äußerungen des Bundeskanzlers hierzulande – weit über die Anhängerschaft von SPD und Grünen hinaus – für bare Münze genommen oder gar als Friedenspolitik interpretiert. Tatsächlich jedoch hat dieser "deutsche Weg" weder etwas mit dem Einschwenken der Regierung auf Mehrheitsmeinungen in der Bevölkerung, noch hat er etwas mit Friedenspolitik zu tun.

Die bislang schärfste diplomatische Auseinandersetzung in den deutsch/us-amerikanischen Beziehungen hängt vor allem mit den rivalisierenden Interessen der Kontrahenten zusammen.

1990 hat sich der deutsche Imperialismus – nach Jahrzehnten aufgezwungener außenpolitischer Beschränkungen – als neue Großmacht auf der weltpolitischen Bühne zurück gemeldet. Die Zeiten der "Scheckbuchdiplomatie", die Zeiten, als Deutschland 1991 den Golfkrieg der USA mit 18 Milliarden Mark mitfinanzierte, sind endgültig vorbei. Der deutsche Imperialismus will wieder in der ersten Liga der Weltpolitik mitspielen.

Auf dem Balkan hat Deutschland erstmals seine neu gewonnene Machtposition ausgespielt und sich als Kriegsbrandstifter betätigt. Gegen die damaligen Vorstellungen der USA und der anderen EU-Staaten war die Bonner Regierung die treibende Kraft bei der Zerschlagung Jugoslawiens. Mit der einseitigen Unterstützung nationalistischer und sezessionistischer Kräfte, erst in Slowenien und Kroatien, später im Kosovo, hat Deutschland an vorderster Front den Balkankonflikt eskaliert und entscheidend an der Inszenierung des NATO-Angriffskrieges gegen Jugoslawien mitgewirkt.

Eine wirklich globale Rolle aber kann Deutschland nur mit Hilfe der EU spielen – das hat die bundesdeutsche Machtelite seit langem begriffen. Als der Bundeskanzler gefragt wurde, ob er mit der politischen Verfassung der Europäer angesichts des "Kriegs gegen den Terror" zufrieden sei, antwortete Gerhard Schröder: "Bei dem, was man Neupositionierung in einer sich verändernden weltpolitischen Landschaft nennt, würde Deutschland ohne Europa jedenfalls weniger wert sein als integriert in Europa. Das ist also nicht etwa die Stunde der Verlangsamung der europäischen Integration; sie ist eher mit Dynamik auszustatten." (FTD, 8.1.01). Außenminister Fischer sieht das genauso. Am 18. Oktober 2001 zitiert ihn die Süddeutsche Zeitung mit den Worten: "Wir sind eingebunden in Europa, und dieses Europa als ganzes hat globale Interessen. ... Der 11. September hat zu einer Achsenverschiebung geführt, und wir Europäer müssen darauf achten, nicht an den Rand gedrängt zu werden. Wenn wir getrennt bleiben, werden wir unsere Rolle in der Welt und bei ihrer Gestaltung nicht wahrnehmen können."

Deutschland ist mit dieser Sicht auf die "weltpolitische Landschaft" nicht alleine. Nicht nur in Frankreich, sondern im Establishment aller EU-Staaten wird das genauso gesehen. Und vor allem: Eine starke EU ist im Interesse des europäischen Kapitals, insbesondere der global operierenden Konzerne Europas. Deutschland war jedoch von Beginn an die treibende Kraft in diesem Prozess. Die Anfang der 90er Jahre von den herrschenden Kräften Deutschlands formulierte Europa-Strategie ist heute die Grundlage der EU-Politik. Durch den Zusammenschluss von 25 Staaten, mit dem EURO als konkurrierende Weltwährung entsteht ein Machtblock, dessen Führungselite den Weltführungs- und Vorherrschaftsanspruch der USA nicht mehr akzeptiert.

Der Irak-Krieg hat dafür noch einmal neuen Zündstoff geliefert. Seit dem offiziellen Kriegsende wird mittels einer Medienkampagne versucht, die großen Antikriegsproteste in Europa in euronationalistische Bahnen zu lenken. Von der Bundesregierung bis zu Politikern der CDU/CSU versucht man uns weis zu machen, die Lehre aus dem Irakkrieg und die richtige Konsequenz nach dem militärischen Alleingang der USA sei ein starkes Europa. Die EU müsse jetzt noch größere Anstrengungen unternehmen, um eigenständig militärisch handlungsfähig zu werden. Als Alternative zur aggressiven US-Politik, quasi als zivilisatorisches Gegengewicht wird uns die Militärmacht Europa angepriesen.

Alles, was über die Verfassungswidrigkeit der deutschen Beteiligung am Angriffskrieg gegen den Irak gesagt wurde, gilt in gleichem Maße für die neuen militärstrategischen Weichenstellungen seit Anfang der 90er Jahre und für den Umbau der Bundeswehr zur weltweit einsetzbaren Interventionsstreitmacht. Mit den neuen "Verteidigungspolitischen Richtlinien" (VPR) hat sich die Bundesregierung ganz offiziell vom Grundgesetz verabschiedet.

Das Einsatzspektrum der Bundeswehr sind jetzt Kriegseinsätze rund um den Globus. Wörtlich: "Künftige Einsätze lassen sich weder hinsichtlich ihrer Intensität noch geografisch eingrenzen. Der politische Zweck bestimmt Ziel, Ort, Dauer und Art eines Einsatzes." (Ziffer 57). Der politische Zweck heiligt also die Mittel. Unmissverständlich wird die Bundeswehr als Instrument imperialistischer Einflussnahme definiert: "Die Bundeswehr", heißt es, "sichert die außenpolitische Handlungsfähigkeit" Deutschlands (Ziffer71). Sie sei ein "unverzichtbares Instrument", "unabdingbar, um die Interessen (Deutschlands) und seinen internationalen Einfluss zu wahren" (Ziffern 72 und 73).

Die EU will – wie es ganz offiziell heißt – "auf gleicher Augenhöhe" mit den USA auf der weltpolitischen Bühne mitspielen können. Aber noch fehlt der EU ein vergleichbarer militärischer Knüppel. "Das Problem sei nicht die Stärke Amerikas, sondern die Schwäche Europas", lautet die diplomatische Formel. Der Ausbau der militärischen Fähigkeiten ist deshalb das zentrale Anliegen. Die globalen Expansions- und Machtansprüche Deutschlands und der EU lassen sich nur durch die Stärkung der eigenen politischen und militärischen Potenz durchsetzen.

Die Europäische Union soll deshalb zu einem handlungsstarken, globalen Akteur werden und zu frühzeitigen, robusten Militärinterventionen bereit sein. Sie soll in die Lage versetzt werden, mehrere Operationen gleichzeitig durchzuführen, die dafür notwendigen Fähigkeiten entwickeln und die finanziellen Mittel aufstocken.

Die neue EU-"Sicherheits-Strategie" (beschlossen im Dezember 2003) entspricht beinahe wörtlich der US-Präventivkriegsdoktrin. darin heißt es: "Die EU als Zusammenschluss von 25 Staaten mit über 450 Millionen Einwohnern, ... eine Union, die insgesamt 160 Milliarden Euro für die Verteidigung aufwendet, sollte nötigenfalls in der Lage sein, mehrere Operationen gleichzeitig aufrechtzuerhalten. Wir müssen eine strategische Kultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen begünstigt."

Der US-Imperialismus andererseits steht vor einem nahezu unlösbaren Widerspruch. Ein Verzicht auf die derzeitige Hegemonialposition würde notwendig den Aufstieg konkurrierender Mächte befördern. Konsensherstellung, selbst mit den europäischen Bündnispartnern, untergräbt den globalen Vorherrschaftsanspruch der USA. Imperiale Alleingänge wiederum gefährden die zerbrechlichen Bündnisbeziehungen und vertiefen die Risse in der NATO.

Die Differenzen und Konfliktfelder zwischen den USA und den EU-Staaten sind heute kaum noch zu übersehen. Sie treten in beinahe allen internationalen Fragen zu Tage und zeigen sich insbesondere in der aktuellen Debatte um "Unilateralismus oder Multilateralismus" sowie in den gegenläufigen Militärstrategien und konkurrierenden Militärprojekten. In der Auseinandersetzung um den Irak-Krieg erreichten diese Differenzen ihren vorläufigen Höhepunkt. Das Kriegsziel der USA war und ist es, die Vorherrschaft über die für sie lebenswichtige Ölregion am Golf zu behalten und zu verhindern, dass sie dort von konkurrierenden Mächten verdrängt werden.

Die sogenannten Kriegsgegnerstaaten (insbesondere Deutschland, Frankreich und Russland) befürchteten jedoch eine Gefährdung ihres wirtschaftlichen Engagements im Irak. Nicht nur russische und chinesische, sondern auch europäische Ölkonzerne hatten seit langem Vorverträge für die Erschließung und Ausbeutung der irakischen Ölfelder. Den zweigrößten Vertrag (nach Russland) hatte Frankreich abgeschlossen. Weitere Verträge existieren mit den Niederlanden, Spanien und Italien. Insgesamt handelte es sich um geplante Investitionen von mehr als 40 Milliarden Dollar. Dem Weltenergieausblick 2001 der 'International Energy Agency' (IEA) zufolge, hatte der Irak bereits die Rechte an geschätzten 44 Milliarden Barrel Öl verkauft, was fast einem Drittel der gesicherten irakischen Ölreserven entspricht. Zu den Vertragspartnern dieser Deals gehörten europäische Ölkonzerne wie ENI und TotalFinaElf gemeinsam mit der russischen Lukoil und der chinesischen National Petroleum Company (CNPC).

Gleichzeitig ist der Irak hochverschuldet. Die Gläubigerstaaten Deutschland, Russland und Frankreich erwarten selbstverständlich, dass ihre Kredite, incl. Zinsen, vom Irak zurückgezahlt werden. (vgl. isw-spezial 15: Krieg ums Erdöl)

Die 'Neue Züricher Zeitung" berichtete am 24. Januar 2003: Der republikanische Senator Richard Lugar "ließ ... durch einen Sprecher mitteilen, Frankreich und Russland müssten sich an einem Angriff auf den Irak beteiligen, wenn sie von irakischem Öl profitieren wollten. Sie müssten sich sowohl an den militärischen Anstrengungen als auch an den Kosten beteiligen. Nur dann könnten sie Zugang zu irakischem Öl bekommen".

In den Jahren der Feindseligkeit zwischen den USA und dem Irak – aber auch wegen der offenen Unterstützung Israels durch die USA im Nah-Ost-Konflikt – haben sich die Wirtschaftsbeziehungen Deutschlands und der EU mit den meisten arabischen Ländern recht gut entwickelt. Die Geschäfte könnten noch viel besser laufen, wäre es gelungen, das Embargo aufzuheben. – Was im Interesse der irakischen Bevölkerung dringend geboten gewesen wäre! Verhindert wurde das durch das Veto der US-Regierung im Weltsicherheitsrat. Ein Krieg und der vorhersehbare Sieg der stärksten Militärmacht der Welt über den Irak, die Errichtung eines Kontrollregimes unter dem Kommando der USA und die Zementierung amerikanischer Vorherrschaft im Nahen Osten – das war auch für deutsche Kapitalinteressen keine vorteilhafte Zukunftsperspektive.

Deutschland und die EU konnten sich auf Grund zunehmender antiamerikanischer Stimmungen in den arabischen Ländern durchaus reale Hoffnungen machen, die Vorherrschaft der USA im Nahen Osten zu brechen und deren Nachfolge anzutreten. Diese Hoffnungen wurden zusätzlich dadurch beflügelt, dass bereits im vergangenen Jahr der Irak, Venezuela und der Iran angekündigt hatten, künftig ihr Öl in Euros abzurechnen. Auch Saudi-Arabien wollte diese Möglichkeit ernsthaft prüfen. Bisher werden alle Öl-Abrechnungen in Dollar bezahlt. Die Dollar-Abrechnung ermöglicht es den USA, nicht nur die Entwicklungsländer, sondern auch die wichtigsten kapitalistischen Rivalen zu dominieren. Andere Länder müssen für ihre Ölimporte Dollars kaufen und einen höheren Wechselkurs bezahlen.

Elmar Altvater schreibt: "Die Kontrolle eines großen Teils des Angebots auf den globalen Ölmärkten durch die USA würde dafür sorgen, dass die Ölrechnungen auch in Zukunft in US-Dollar ausgestellt werden. Das möglicherweise ist das entscheidende Motiv für die brutale Konsequenz, mit der der Irak unter US-Einfluss gebracht werden soll. Die US-amerikanischen Eliten versprechen sich, auch in Zukunft die Ölrechnung in Dollar begleichen zu können. ... Für die USA ist diese Aussicht wie ein Märchen aus Scheherazades Tausend und Eine Nacht. Sie würden den Lebenssaft ihrer Ökonomie fast umsonst bekommen. Die Druckerei der Federal Reserve verwandelte sich in eine sprudelnde Ölquelle. Dollar können in jeder gewünschten Menge 'gedruckt' werden, um das Öl zu importieren." Würde dagegen das Öl nicht mehr in US-Dollar, sondern beispielsweise in Euro fakturiert, und die Ölpreise würden gleichzeitig steigen, entstünde für die USA mit ihrem riesigen Handelsbilanzdefizit und der Finanzierung der enormen Ölimporte ein nahezu unlösbares Problem. (Elmar Altvater, Professor für politische Ökonomie, Berlin. In: "Die Währung des Schwarzen Goldes", www.verdi.de)

Der Wechsel des weltweiten Ölhandels von der Dollar- zur Euro-Währung, würde die US-Wirtschaft massiv und dauerhaft schädigen und den EURO-Raum stärken. Für die USA waren das trübe Aussichten, für die EURO-Mächte dagegen ein Grund mehr zur Ablehnung des Irak-Krieges.

Die deutsche Gratwanderung

Trotz zunehmender rivalisierender Interessen wird aber ein direkter Konfrontationskurs gegenüber den USA vermieden. Die deutsche Außen- und Militärpolitik ist deshalb schon seit geraumer Zeit ein Drahtseilakt zwischen Komplizenschaft und Konkurrenz. Einerseits wird die Gegenmachtbildung vorangetrieben – andererseits soll ein Bruch mit den USA vermieden werden, denn im NATO-Verband und im Fahrwasser des von den USA verkündeten "globalen Krieges gegen den Terror" kommt auch der deutsche Imperialismus gut voran.

Bundeswehrtruppen stehen heute – mit Hilfe der USA – nicht nur auf dem Balkan, in Afrika und in einigen arabischen Ländern, sondern auch in Us bekistan und Afghanistan. So weit weg von der Heimat waren deutsche Soldaten zuletzt unter Kaiser Wilhelm. Wo immer die USA Krieg führen, soll nach Möglichkeit die Bundeswehr mit dabei sein.

Deshalb beteiligt sich Deutschland auch an der von Präsident Bush geforderten und auf dem NATO-Gipfel im November 2002 beschlossenen schnellen Eingreiftruppe, der Nato-Response Forces – einer europäischen Hilfstruppe, die für die globalen Kriegseinsätze der USA vorgesehen ist.

Deshalb wurde auch im Irakkrieg trotz öffentlich verkündeter Ablehnung die Komplizenschaft mit den USA nicht aufgekündigt. Deutschland schickte zwar keine Kampfverbände in den Irak, die USA erhielten aber alle anderen für sie unverzichtbaren Unterstützungsleistungen für den Krieg.

Schließlich haben die angeblichen Kriegsgegnerstaaten sogar den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak nachträglich legitimiert. Ausdrücklich haben sie in zwei Sicherheitsrats-Resolutionen im Mai und im August 2003 die Aggressorstaaten als Besatzungsmächte anerkannt und ihnen die Vollmacht (die "Autorität") zur Regelung der politischen und ökonomischen Angelegenheiten des Irak übertragen.

Ein wie immer geartetes Engagement im Irak und die Zusammenarbeit mit den Aggressorstaaten wird von der Bundesregierung heute nicht mehr ausgeschlossen. Um die Beziehungen zu den USA nicht noch weiter zu belasten, empfiehlt der Bundeskanzler dringend, "bitte jetzt keine rückwärtsgewandten Diskussionen zu führen" (Der Spiegel, 24/2003). Im Vordergrund der außenpolitischen Strategie steht jedoch die Entwicklung der EU-Militärmacht, die der Bevölkerung als angebliche "Zivilmacht Europa" oder als anti-US-imperialistisches Projekt verkauft wird.

Eurochauvinistische Auffassungen wie "Europa dürfe nicht länger Trittbrettfahrer der USA sein" oder dem "Größenwahn der Weltmacht und ihren imperialistischen Bestrebungen könne nur eine militärisch starke EU Einhalt gebieten", haben in den Medien Hochkonjunktur und finden inzwischen große Zustimmung.

Die Verwirklichung dieser Vorstellungen ist – abgesehen von den Kosten des damit verbundenen Rüstungswettlaufs – eine mindestens ebenso große Bedrohung für die Menschheit, wie die vermeintliche Unterordnung gegenüber der Weltmacht USA, denn das Euro-imperialistische Bündnis ist ebenso brandgefährlich wie der Transatlantische Imperialismus. Von zwei hochgerüsteten Machtblöcken mit globalen Interessen und Ansprüchen sind zivilisierte internationale Beziehungen oder auch der Verzicht auf die Anwendung militärischer Gewalt kaum zu erwarten. Eher sich gegenseitig eskalierende Machtkämpfe und nicht weniger, sondern mehr Kriege.

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*Claus Schreer ist Autor der isw-publikation "Der Irak-Krieg und die Folgen ...": isw-spezial 18 (November 2003). Der Redebeitrag in Berlin beruht auf dieser Ausarbeitung und ist über

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